AGB
AGB – A3-Tierferienplatz Scherer
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Dienstleistungen des A3-Tierferienplatz Scherer (TPF).
2. Eigentum und Gesundheit
a. Der Halter bestätigt, dass das übergebene Tier sein Eigentum und gesund ist. Es muss entwurmt und mit einem wirksamen Parasitenschutz versehen sein (Flohschutzbänder werden nicht empfohlen).
b. Kranke, verletzte oder parasitenbefallene Tiere werden nicht aufgenommen.
c. Läufige, nicht sozialisierte oder dauerbellende Tiere werden nur gegen Aufpreis aufgenommen (siehe Preisliste).
d. Der Halter informiert den TPF über Verhaltensprobleme (z. B. Aggressivität, Ängstlichkeit). Unterlassung führt zur Haftung des Halters. Der TPF darf auf Kosten des Halters notwendige Massnahmen ergreifen.
e. Bei Krankheit oder Verletzung wird ein Tierarzt hinzugezogen. Alle damit verbundenen Kosten und der Transport gehen zu Lasten des Halters.
f. Schwer erkrankte oder verletzte Tiere werden auf Kosten des Halters in eine Tierklinik überwiesen.
g. Im Todesfall organisiert der Tierarzt die Aufbewahrung. Abholung und Bestattung übernimmt der Halter.
3. Haftung
a. Der Halter bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
b. Der TPF haftet nicht für entlaufene oder erkrankte Tiere, sofern keine Verletzung der Sorgfaltspflicht (z. B. unzureichende Sicherung des Geländes) vorliegt.
c. Keine Ansprüche bei Verletzung, Verlust oder Tod des Tieres, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
d. Keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände.
e. Der Halter haftet für alle Schäden, die sein Tier verursacht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des TPF.
4. Pflege
a. Der TPF sorgt für artgerechte Pflege, Fütterung und Betreuung. Viel Auslauf und soziale Gruppenhaltung werden angestrebt.
b. Läufige Hündinnen und schwierige Hunde werden getrennt gehalten.
c. Der Halter stellt Futter, Medikamente und Zubehör in ausreichender Menge zur Verfügung.
d. Eigene Fütterung des TPF erfolgt gegen Aufpreis.
e. Wetterschutz für die Tiere ist stets gewährleistet.
5. Preise
a. Zahlung erfolgt bei Übergabe für den gesamten Aufenthalt. Der Ein- und Austrittstag wird als voller Tag berechnet.
b. Die aktuellen Preise sind auf der Preisliste und der Website einsehbar.
c. Sonderleistungen wie Hundesalon (Friseur, Baden), Spaziergänge, Schnüffeltouren sowie individuelle Beratung und Training durch die eigene Hundeschule werden nach Aufwand berechnet.
d. Sonderzuschlag für Sonn- und Feiertage: Der TPF ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. In Ausnahmefällen bieten wir jedoch zu bestimmten Zeiten die Möglichkeit, Tiere zu bringen oder abzuholen. Für diesen Service ausserhalb der regulären Öffnungszeiten wird ein Sonderzuschlag berechnet, der in der Preisliste ersichtlich ist.
e. Bei vorzeitiger Abholung werden mindestens drei Tage zusätzlich in Rechnung gestellt.
6 Bringen und Abholen
a. Bringen und Abholen erfolgen zu den vereinbarten Zeiten oder nach Absprache. Der Taxi-Service ist in der Preisliste mit festen Preisen aufgeführt.
7. Terminänderung und Buchung
a. Bei Verzögerung der Abholung ist der TPF umgehend zu informieren. Zusätzliche Tage werden berechnet.
b. Wird das Tier nicht abgeholt, entscheidet der TPF über den weiteren Verbleib oder eine Neuplatzierung.
c. Kurzfristige Stornierungen (weniger als 48 Stunden vor Termin) verursachen eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.-
8. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Gerichtsstand ist Brugg.
Mülligen, Oktober 2024
Kontakt
A3-Tierferienplatz Scherer
Trotteweg 2
5243 Mülligen/AG
öffnungszeiten
Montag – Freitag
06:30 – 12:00 / 13:30 – 18:00
Samstag
06:30 – 12:00 / 13:30 – 16:00
Sonn- und Feiertage
Annahme und Abholung mit einem Sonderzuschlag von 65.-
10:30 – 11:30 und 13:30 – 14:30
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Wir betreuen
Hunde und Katzen mit einem Schicksal.
Heimatlose Tiere, die ein neues Zuhause suchen und/oder Tiere, die medizinisch versorgt werden müssen.
Spendenkonto
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IBAN: CH98 0076 1042 6114 0162 2
BIC: KBAGCH22
Clearing: 761